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Senkung Rechnungszins ab Juli 2021
Vor ziemlich genau 5 Jahren (1.5.2016) berichteten wir von einer Zinssenkung in der Gesundheitsvorsorge, eine neuerliche Senkung steht mit 1.7.2021 in´s Haus, denn ab diesem Tag wird der Rechnungszins der Krankenversicherung um neuerliche 0,5% auf 0,5% gesenkt.
Um den garantierten tariflichen Leistungen Rechnung zu tragen, ist dieser neuerliche Schritt notwendig geworden, begründen Versicherungsanstalten, die auf die Vorgaben der FMA verweisen.
Was bedeutet das für den Konsumenten, dem Endkunden? Durch die Reduktion des garantierten Rechnungszinses können ohne weitere Prämienerhöhungen die Leistungen aus der Krankenversicherung / Gesundheitsvorsorge nicht mehr vollständig erbracht werden. Je nach Schadensverlauf der einzelnen Institute bewegt sich die Prämienerhöhung somit zwischen 4 und 6 % der ursprünglichen Prämie bei Erhalt der bisherig zugesagten Leistungsgarantie.
Menschen, die mit dem Abschluss einer Gesundheitsvorsorge spekulieren und nicht in die höhere Tarifklasse hineinfallen wollen, sollten daher noch vor dem 1.7.2021 den Antrag dazu stellen.
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